Rechtsprechung
BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG; § 3 Abs. 3 StabMechG
Vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf sogenanntes 9-er Sondergremium; Euro-Rettungsschirm - Bundesverfassungsgericht
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Keine Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Bundestags gem § 3 Abs 1 StabMechG durch Gremium ("Neunergremium") gem § 3 Abs 3 StabMechG
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 38 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 3 Abs 1 StabMechG vom 09.10.2011, § 3 Abs 3 StabMechG, § 5 Abs 7 StabMechG
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Keine Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Bundestags gem § 3 Abs 1 StabMechG durch Gremium ("Neunergremium") gem § 3 Abs 3 StabMechG - rechtsprechung-im-internet.de
Art 38 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 3 Abs 1 StabMechG vom 09.10.2011, § 3 Abs 3 StabMechG, § 5 Abs 7 StabMechG
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Keine Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Bundestags gem § 3 Abs 1 StabMechG durch Gremium ("Neunergremium") gem § 3 Abs 3 StabMechG - Wolters Kluwer
Wahrnehmung von dem Bundestag zustehenden Beteiligungsrechten durch ein Gremium i.R.v. Entscheidungen über die Übernahme von Gewährleistungen innerhalb eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
- anwalt-recht-und-gesetz.de
- rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Keine Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Bundestags gem § 3 Abs 1 StabMechG durch Gremium ("Neunergremium") gem § 3 Abs 3 StabMechG
- rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Keine Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Bundestags gem § 3 Abs 1 StabMechG durch Gremium ("Neunergremium") gem § 3 Abs 3 StabMechG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StabMechG § 3 Abs. 3; StabMechG § 5 Abs. 7
Wahrnehmung von dem Bundestag zustehenden Beteiligungsrechten durch ein Gremium i.R.v. Entscheidungen über die Übernahme von Gewährleistungen innerhalb eines europäischen Stabilisierungsmechanismus - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Mündliche Verhandlung in Sachen "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf sogenanntes 9-er Sondergremium
- faz.net (Pressebericht, 28.10.2011)
Euro-Rettungsfonds EFSF: Karlsruhe verbietet Gremium
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Euro-Rettungsschirm: vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Euro-Rettungsschirm: Beteiligungsrechte des Bundestags dürfen vorerst nicht auf Sondergremium übertragen werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Einstweilige Anordnung zum Euro-Rettungsschirm
Verfahrensgang
- BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
- BVerfG, 17.08.2012 - 2 BvE 8/11
Papierfundstellen
- BVerfGE 129, 284
- WM 2011, 2128
- DÖV 2012, 75
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 07.09.2011 - 2 BvR 987/10
EFS - Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum …
Auszug aus BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Urteil des Senats vom 7. September 2011 - 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10 - verwiesen. - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ), der noch weiter verschärft wird, sobald eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen betroffen ist (vgl. auch BVerfGE 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ). - BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Napster
Auszug aus BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; stRspr).
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
Auszug aus BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ), der noch weiter verschärft wird, sobald eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen betroffen ist (vgl. auch BVerfGE 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ). - BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
Auszug aus BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; stRspr). - BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …
Auszug aus BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; stRspr). - BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90
Einigungsvertrag
Auszug aus BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ), der noch weiter verschärft wird, sobald eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen betroffen ist (vgl. auch BVerfGE 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ), der noch weiter verschärft wird, sobald eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen betroffen ist (vgl. auch BVerfGE 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ). - BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
Auszug aus BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ), der noch weiter verschärft wird, sobald eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen betroffen ist (vgl. auch BVerfGE 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ). - BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
Auszug aus BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ), der noch weiter verschärft wird, sobald eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen betroffen ist (vgl. auch BVerfGE 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ). - BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
- BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02
Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
- BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
- BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93
Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die …
- BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17
Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen …
Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ).Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde oder der Antrag im Organstreitverfahren aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; stRspr).
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16
Eilanträge in Sachen CETA erfolglos
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ).Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde oder der Antrag im Organstreitverfahren aber in der Hauptsache Erfolg hätten, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
- BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17
Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day …
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn einerseits eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, und andererseits die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21
Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes …
Diese Anforderungen werden noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 143, 65 ).Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens im Übrigen als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 143, 65 ; stRspr).
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die einträten, wenn einerseits eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, und andererseits die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 154, 1 ; stRspr). - BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
Mit Beschluss vom 27. Oktober 2011 hat der Zweite Senat eine einstweilige Anordnung erlassen (EuGRZ 2011, S. 668), nach der die in § 3 Abs. 1 StabMechG bezeichneten Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht von dem in § 3 Abs. 3 StabMechG vorgesehenen Gremium wahrgenommen werden dürfen. - BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvE 4/23
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum …
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn einerseits eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, und andererseits die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 143, 65 ; 157, 332 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. November 2022 - 2 BvF 1/22 -, Rn. 172; stRspr). - BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15
Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 81, 53 ; 86, 390 ; 91, 320 ; 104, 51 ; 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22
Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher …
- BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22
Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 …
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20
Erfolglose Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht
- BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17
Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day …
- BVerfG, 09.09.2016 - 1 BvR 2022/16
Eilantrag gegen die sitzungspolizeiliche Anordnung im Strafverfahren gegen Müslüm …
- BVerfG, 11.10.2017 - 2 BvR 1758/17
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Erteilung von Visa zum Familiennachzug zu einem …
- BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen erfolglos
- BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17
Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day …
- BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
Ablehnung des Erlasses einer eA: Anwaltszwang im Unterhaltsverfahren (§ 114 Abs 1 …
- BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1661/23
Erfolgreicher Eilantrag eines inhaftierten Beschwerdeführers betreffend die …
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvE 1/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Abberufung des …
- BVerfG, 12.12.2013 - 2 BvR 636/12
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (GPS-gestützte "elektronische …
- BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
Einstweilige Anordnung gegen die Auswertung sichergestellter Datenträger …
- BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Erlass einer eA, mit der die Zwangsvollstreckung aus einem gegenüber einem …
- BVerfG, 07.07.2021 - 2 BvE 2/20
Erfolgloser Eilantrag zum Vorschlagsrecht für die Wahl einer Vizepräsidentin oder …
- BVerfG, 20.03.2018 - 2 BvR 1266/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Aussetzung des …
- BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16
Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen aufgrund der besonderen Umstände …
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18
Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig
- BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 708/18
Einstweilige Anordnung gegen die Auswertung sichergestellter Datenträger …
- BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvE 10/21
Erfolgloser Eilantrag zur vorläufigen Einsetzung von Vorsitzenden in mehreren …
- BVerfG, 30.08.2013 - 2 BvR 2752/11
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Vollstreckung einer auf Art …
- BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvQ 97/20
Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler …
- BVerfG, 07.11.2019 - 2 BvR 882/19
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Freihandelsabkommen …
- BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich des …
- BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 1381/17
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an die Russische Föderation zum …
- BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 962/21
Erfolgloser Eilantrag auf sofortige Haftentlassung bei laufendem …
- BVerfG, 15.03.2023 - 2 BvR 325/23
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine …
- BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- BVerfG, 21.04.2020 - 2 BvQ 21/20
Auslieferungshaft (erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; …
- BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2640/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Weisung im …
- BVerfG, 22.01.2015 - 2 BvR 2095/14
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Weisungen im Rahmen der …
- BVerfG, 02.09.2014 - 2 BvR 480/14
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - Sicherheitsinteresse der …
- BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 87/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2013 - LVerfG 6/13
Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer EA im Organstreitverfahren, mit dem …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2016 - LVerfG 3/15
Beschluss Organstreitverfahren
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
Beschluss Organstreitverfahren - Einstweilige Anordnung